Kündigung Arbeitsvertrag
Kündigung Arbeitsvertrag – Ihre Rechte als Arbeitnehmer, unsere Unterstützung als Kanzlei für Kündigungsschutz**
Wenn die Kündigung ins Haus flattert – was jetzt wirklich zählt
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer hart und häufig völlig unerwartet. Sie wirft nicht nur rechtliche, sondern auch existenzielle Fragen auf: Ist diese Kündigung überhaupt wirksam? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Was bedeutet das für mein Arbeitsverhältnis? Und wie schnell muss ich reagieren?
Als Anwaltskanzlei, die sich seit Jahren auf Kündigungsschutz und Arbeitsrecht spezialisiert hat, erleben wir täglich, wie entscheidend die ersten Stunden und Tage nach Erhalt einer Kündigung sind. Viele Rechte gehen verloren, wenn man zu lange wartet oder unüberlegt handelt. Gleichzeitig erleben wir regelmäßig, dass Arbeitnehmer deutlich bessere Ergebnisse erzielen – von der Weiterbeschäftigung bis zu beeindruckenden Abfindungen –, wenn sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung erhalten.
Dieser Leitartikel richtet sich an Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder befürchten. Sie erfahren:
- welche Arten der Kündigung es überhaupt gibt,
- welche Fristen zwingend einzuhalten sind,
- wie ein Anwalt für Kündigungsschutz Ihre Chancen dramatisch verbessert,
- welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten,
- wie Sie sich jetzt strategisch richtig verhalten.
Unser Ziel: dass Sie Ihre Rechte kennen und souverän nutzen.
1. Was bedeutet „Kündigung des Arbeitsvertrags“ rechtlich überhaupt?
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers. Sie beendet das Arbeitsverhältnis entweder sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Entscheidend ist:
👉 Nicht jede Kündigung ist wirksam – viele sind es nicht.
In Deutschland gelten für Arbeitgeber strenge Regeln. Bereits kleine Formfehler, fehlende Begründungen oder unzureichende Sozialabwägungen können eine Kündigung unwirksam machen.
1.1 Formvorschriften für eine wirksame Kündigung
Eine Kündigung muss:
- zwingend schriftlich erfolgen (Originalunterschrift, kein Scan, keine E-Mail)
- dem Arbeitnehmer zugehen
- die Kündigungsfrist berücksichtigen
- bei bestimmten Gruppen besondere Schutzvorschriften beachten (z. B. Schwangere, Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen)
Verstößt der Arbeitgeber gegen auch nur eine dieser Vorgaben, ist die Kündigung angreifbar.
2. Welche Kündigungsarten gibt es?
Nicht jede Kündigung ist gleich. Je nachdem, wie der Arbeitgeber sie begründet, gelten unterschiedliche Anforderungen und Beweispflichten.
2.1 Ordentliche Kündigung
Sie erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Typische Gründe:
- betriebsbedingt (z. B. Umstrukturierungen, Auftragsrückgänge)
- personenbedingt (z. B. langanhaltende Krankheit)
- verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen)
Wichtig:
Der Arbeitgeber muss die Kündigung sozial rechtfertigen, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.
2.2 Betriebsbedingte Kündigung
Eine der häufigsten Kündigungsarten – und eine der am häufigsten unwirksamen.
Voraussetzungen:
- es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen,
- es darf keine andere Einsatzmöglichkeit geben,
- der Arbeitgeber muss eine korrekte Sozialauswahl durchführen.
Fehlt eines dieser Kriterien → hohe Chancen für eine erfolgreiche Klage.
2.3 Verhaltensbedingte Kündigung
Erforderlich ist ein schwerer Pflichtverstoß, beispielsweise:
- Arbeitsverweigerung
- wiederholtes Zuspätkommen
- unerlaubte Nebentätigkeit
- Mobbing
- Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen
In fast allen Fällen muss vorher eine wirksame Abmahnung ausgesprochen worden sein.
2.4 Fristlose Kündigung
Die drastischste Form der Kündigung. Gründe können u. a. sein:
- Diebstahl
- schwere Beleidigungen
- grobe Pflichtverletzungen
- Tätlichkeiten
Aber:
Die Anforderungen sind extrem hoch.
Viele fristlose Kündigungen halten der gerichtlichen Prüfung nicht stand.
2.5 Änderungskündigung
Der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag – und bietet gleichzeitig neue Vertragsbedingungen an, meist schlechtere.
Arbeitnehmer haben hier mehrere Optionen, die wir später detailliert erläutern.
3. Greift das Kündigungsschutzgesetz überhaupt?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
Es gilt, wenn:
- Ihr Betrieb mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter hat,
- Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
Wichtig:
Auch Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende dagegen nicht.
Wenn das KSchG greift, muss der Arbeitgeber die Kündigung umfassend rechtfertigen. Das verschafft Arbeitnehmern gute Chancen, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen oder eine attraktive Abfindung zu erzielen.
4. Fristen: Wie lange haben Sie Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Die wichtigste Frist im gesamten Kündigungsschutzrecht lautet:
3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage
Wenn Sie innerhalb von drei Wochen keine Klage einreichen, wird die Kündigung automatisch wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig ist.
Daher empfehlen wir:
- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.
- Reichen Sie rechtzeitig Klage ein.
- Warten Sie nicht auf Gespräche mit dem Arbeitgeber – das kostet oft wertvolle Zeit.
5. Wie gut sind Ihre Chancen gegen die Kündigung?
Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre Position.
Tatsächlich sind die Erfolgsaussichten erstaunlich hoch, denn:
- Viele Kündigungen sind formell fehlerhaft.
- Arbeitgeber können Gründe oft nicht beweisen.
- Sozialauswahl und Dokumentation werden häufig unzureichend durchgeführt.
- Gerichte prüfen sehr streng, ob die Kündigung verhältnismäßig ist.
Statistisch enden die meisten Verfahren:
- mit einer Abfindung,
- mit einer Weiterbeschäftigung,
- oder mit einem Vergleich, bei dem der Arbeitnehmer gute Konditionen erhält.
6. Abfindung – haben Sie Anspruch darauf?
Viele glauben irrtümlich, dass eine Abfindung nur selten gezahlt wird.
In der Praxis erzielen wir jedoch für unsere Mandanten regelmäßig sehr gute Abfindungen, weil Arbeitgeber:
- Prozessrisiken vermeiden wollen,
- schlechte Dokumentation fürchten,
- den Ruf ihres Unternehmens schützen möchten,
- langwierige Verfahren vermeiden wollen.
6.1 Wann sind Abfindungen besonders wahrscheinlich?
- bei fehlerhaften oder unscharfen Kündigungsgründen
- bei langer Betriebszugehörigkeit
- wenn das Unternehmen mediale Risiken vermeiden möchte
- bei fristlosen Kündigungen, die juristisch nicht haltbar sind
- wenn die Kündigungsschutzklage strategisch geschickt geführt wird
7. Die 7 häufigsten Fehler nach einer Kündigung
Viele Arbeitnehmer verschlechtern ihre Position durch unüberlegte Schritte. Vermeiden Sie unbedingt:
- Unterschrift unter Aufhebungsverträge ohne rechtliche Prüfung
- Verpassen der 3-Wochen-Frist
- Verhandlungen ohne anwaltliche Begleitung
- Emotionale Gespräche mit dem Arbeitgeber
- Untätigkeit in den ersten 48 Stunden
- Nichtbeachtung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- Vertrauen auf mündliche Zusagen (z. B. über Abfindungen oder Weiterbeschäftigung)
8. Wie wir als Kanzlei nach einer Kündigung für Sie vorgehen
Unsere Mandanten profitieren von einer strukturierten, klaren Vorgehensweise.
8.1 Analyse der Kündigung
Wir prüfen:
- Formfehler
- fehlende Begründungen
- betriebliche Unterlagen
- Abmahnungen
- Sozialauswahl
- besondere Schutzrechte
8.2 Strategieentwicklung
Wir besprechen gemeinsam:
- Zielsetzung (Abfindung, Weiterbeschäftigung, Arbeitszeugnis usw.)
- prozessuale Risiken
- taktische Verhandlungsoptionen
8.3 Einreichung der Kündigungsschutzklage
Wir sorgen für:
- fristgerechte Klage
- überzeugende Argumentation
- Entlastung in allen Verfahrensschritten
8.4 Verhandlung eines Vergleichs
Viele Prozesse enden in der Güteverhandlung.
Mit unserer Erfahrung im Arbeitsrecht können wir die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.
9. Besondere Kündigungssituationen & Sonderrechte
9.1 Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit gilt:
- eine verkürzte Frist von zwei Wochen,
- kein Kündigungsschutz nach KSchG.
Aber:
Auch hier gilt das Maßregelungsverbot – reine Willkür oder Diskriminierung ist unzulässig.
9.2 Kündigung während Krankheit
Ein weit verbreiteter Irrtum:
👉 Eine Kündigung trotz Krankschreibung ist möglich – aber schwer durchzusetzen.
Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung sind sehr hoch.
9.3 Kündigung während Schwangerschaft
Schwangere genießen absoluten Kündigungsschutz:
Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der Behörden möglich – und diese wird äußerst selten erteilt.
9.4 Kündigung bei Schwerbehinderung
Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung des Integrationsamts.
Fehlt sie → Kündigung unwirksam.
9.5 Kündigung durch Aufhebungsvertrag ersetzt
Viele Arbeitgeber versuchen, Kündigungen zu vermeiden, indem sie Aufhebungsverträge anbieten.
Wir raten dringend:
👉 Niemals unterschreiben ohne anwaltliche Prüfung.
10. Wann lohnt sich die Kündigungsschutzklage besonders?
Eine Klage ist fast immer sinnvoll, aber sie lohnt sich insbesondere:
- bei langer Betriebszugehörigkeit
- bei fehlenden Abmahnungen
- bei unscharfen Kündigungsgründen
- bei fristlosen Kündigungen
- wenn Sie eine Abfindung anstreben
- wenn Sie ein gutes Zeugnis benötigen
11. Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens – Schritt für Schritt
11.1 Güteverhandlung
Wenige Wochen nach Klageeinreichung findet die erste Verhandlung statt. Ziel ist eine schnelle Einigung.
11.2 Kammertermin
Falls keine Einigung möglich ist, folgt ein ausführlicher Termin mit allen Beteiligten.
11.3 Urteil oder Vergleich
In der Praxis enden die meisten Verfahren mit einem Vergleich – häufig zugunsten des Arbeitnehmers.
12. Ihre Vorteile durch anwaltliche Unterstützung
- deutlich bessere Vergleichsergebnisse
- höhere Abfindungen
- geringeres Risiko von Sperrzeiten beim ALG
- volle rechtliche Absicherung
- Schutz vor taktischen Fehlern
Unsere Erfahrung zeigt:
Wer eine Kündigung nicht alleine angeht, erzielt fast immer bessere Ergebnisse.
13. Checkliste: Was Sie nach einer Kündigung sofort tun sollten
- Kündigung prüfen lassen
- Arbeitsagentur informieren
- Fristen einhalten
- keine Dokumente ungeprüft unterschreiben
- alle Unterlagen sortieren
- Beratungstermin vereinbaren
Ihre Chancen nach einer Kündigung stehen besser, als Sie denken
Eine Kündigung ist kein Endpunkt – oft ist sie der Beginn einer erfolgreichen beruflichen Neuausrichtung, begleitet von einer starken rechtlichen Position. Als Kanzlei für Kündigungsschutz unterstützen wir Arbeitnehmer mit Erfahrung, Struktur und Verhandlungskompetenz.
Unser Ziel ist klar:
👉 Sie sollen mit der bestmöglichen rechtlichen, finanziellen und persönlichen Lösung aus dieser Situation gehen.
